Totenkapelle Eslohe

Nutzung der Totenkapelle dauerhaft gesichert

Die Gemeinde Eslohe (Sauerland) ist seit 1969 Eigentümerin der Totenkapelle Eslohe. Das Gebäude wurde 1940 ursprünglich als evangelische Kirche erbaut.

Durch die Gemeinde Eslohe ist die damalige Kirche 1975 zu einer Totenkapelle mit 3 Aufbahrungsräumen und einer Trauerhalle umgebaut worden. Die Totenkapelle wird seitdem von der Gemeinde als kostenrechnende Einrichtung betrieben. Nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften sind die Benutzungsgebühren daher so zu kalkulieren und zu erheben, dass sich Aufwendungen und Erträge decken.

Das jährliche Defizit zwischen Aufwände und Erträge der Totenkapelle Eslohe betrug  im Durchschnitt der Jahre 2009 bis 2012 ca. 3.600 €, Tendenz stark steigend!

In den letzten 15 Jahren sind fünfstellige Euro Beträge in die Instandhaltung der Totenkapelle geflossen, weitere erhebliche Mittel müssten in den nächsten Jahren investiert werden.

Im Jahr 2012 verstarben 43 Personen in Eslohe bzw. den Ortschaften. Die Totenkapelle wurde im selbigen Jahr jedoch nur in 7 Fällen benutzt.

Jahrelange Überlegungen und gezielte Gespräche mit Vereinen, Gremien und Bürgerinnen und Bürgern aus Eslohe die Totenkapelle zur Pflege und Unterhalt in den Besitz der Einwohnergemeinde zu übertragen, verliefen leider nicht mit dem gewünschten Ergebnis.

Gemäß der Sitzungsvorlage 77/2013 hat der Rat der Gemeinde Eslohe am 26.09.2013 folgenden Beschluss einstimmig gefasst:

 

 


„Der Rat trifft eine Grundsatzentscheidung dahingehend, die Totenkapelle Eslohe baldmöglichst nicht mehr als gemeindliche Einrichtung zu betreiben. Gleichzeitig wird die Verwaltung vom Rat beauftragt, den Verkauf der Totenkapelle zu veranlassen.“

Daraufhin erfolgte auf der Internetseite der Gemeinde sowie in einer Anzeige in der WP/WR vom 05.10.2013 die Veröffentlichung über den möglichen Verkauf. Bieter hatten die Möglichkeit, Kaufangebote mit einem Konzept über die künftige Nutzung des Gebäudes abzugeben.

Die CDU-Fraktion sprach sich von vorn herein dafür aus, dass die weitere Nutzung der Totenkapelle oberste Priorität haben muss!

Nach vielen Gesprächen u.a. mit den katholischen und evangelischen Kirchengemeinden, Gremien und Gläubigen hat man schlussendlich eine einvernehmliche und für alle Seiten sehr gute Lösung gefunden.

Der Sitzungsvorlage 99/2013 folgend hat der Rat der Gemeinde Eslohe am 21.11.2013 folgenden Beschluss mehrheitlich gefasst:

„Der Rat beschließt, die Totenkapelle Eslohe und das dazugehörige Grundstück an Herrn Volker König zu verkaufen. Die Nutzung als Totenkapelle ist vertraglich und grundbuchlich zu sichern.“

Zudem hat die Gemeinde Eslohe ein Vorkaufsrecht für die Totenkapelle, so dass die Nutzung dauerhaft für die Zukunft gesichert ist.