Treffen Patrick Sensburg 05.03.2013

Der Schützenvogel, Fracking und mehr…

Am 05. März 2013 fand ein Treffen der CDU-Eslohe mit dem Bundestagsabgeordneten Dr. Patrick Sensburg  im Landgasthof Schulte-Fecks in Bremke statt.
Es wurden zahlreiche aktuelle Themen diskutiert.

Der Schützenvogel…
Christian Siewers und Benedikt Hümmler (2. Vorsitzender der St. Huberus Bruderschaft Bremke) kritisieren aufs schärfste: „Einige Teile der neuen Schießstandrichtlinie können nur in einem völlig verstaubten Ministerialbüro entstanden sein!”
So sollen die zukünftigen Schützenvögel nur noch in einer Miniaturausgabe zulässig sein. Waren bisher die Rümpfe der Schützenvögel ca. 200 mm stark, soll der Bauchumfang demnächst nur noch 80 mm haben. Kein Witz, sondern bittere Wahrheit. Das traditionsreiche Vogelschießen wäre so mit wenigen Schüssen beendet.

Neben den verschärften Auflagen der Festzugabsicherung, GEMA-Gebühren, ständig neue Vorschriften für die Nutzung der Schützenhallen (z.B. Absauganlagen, Feuerschutz etc.) oder das neue Nichtrauchergesetz NRW beuteln schon im erheblichen Maße die Kassen der Schützenvereine. Nun soll durch die neue Schießstandrichtlinie eine weitere Tradition der Sauerländer Schützen zunichte gemacht werden.
Hier werden wir auf die “Barrikaden” gehen und alles Versuchen diese Richtlinie zu stoppen.
Denn in der Verkleinerung des Schützenvogels sehen wir nur den Anfang: und im nächsten Jahr schießen wir mit Luftgewehren auf Papierscheiben?
Die Schützenvereine sind nach wie vor die Aushängeschilder jeder Ortschaft im Sauerland. Und die dürfen wir uns nicht durch ignorante Ministerialbeamte zunichte machen lassen, welche keinerlei Bezug und Vorstellung von Tradition, Brauchtum und Werte besitzen.
Nach Auskunft von Patrick Sensburg ist diese Richtlinie von einem Mitarbeiter des Innenministeriums in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Sportschützenbund entstanden. Beim Verfassen dieser Richtlinie hat dieser Ministerialbeamte es leider verpasst, sich die Meinung und Sachkunde unsere Schützenvereine einzuholen. Nun gilt es, das Verpasste nachzuholen und der Executiven ein wenig auf die Finger zu hauen!
Am 15. März 2013 findet ein gemeinsames Gespräch des Bundesinnenministeriums, den Sportschützen und Sauerländer Schützenbruderschaften statt.
Dieses Gespräch zielt darauf, dass die Schießstandrichtlinie dahingehend fortgeschrieben wird, dass unsere Schützenvögel ohne sinnloses Reglement im traditionellen Sinne hergestellt und von der Stange geschossen werden dürfen.

Anmerkung der Red.: Das BMI hat am 15. März 2013 alle Sollstärken bzgl. der Materialdicke von Vogelzielen auf den Stand aus dem Jahr 2000 zurückgesetzt. In der ursprünglichen Änderung vom Mittwochabend, 13. März 2013, hatte das BMI nur die für uns im Sauerland so entscheidende Materialdicke für Vogelziele bei großkalibrigen Waffen wieder auf 150mm erhöht. Durch das Zurücksetzten aller Sollstärken soll nun sicher gestellt werden, dass alle Schützentraditionen in Deutschland weiter gepflegt werden können wie bisher.

Im Anhang die Schießstandrichtlinie vom 13. März 2013:

BMI: Neue Schießstandrichtlinie vom 13.03.2013.pdf

Fracking:
Alle Anwesend sprachen sich klar gegen ein Fracking im Sauerland und der gesamten Republik aus. Patrick Sensburg stellte klar: „Die aktuell geltende Verordnung sieht eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung nur bei der Gewinnung von Erdgas zu gewerblichen Zwecken mit einem täglichen Fördervolumen von mehr als 500.000 Kubikmeter vor.
Nach dem neuen Verordnungsentwurf wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung schon für das Aufsuchen notwendig sowie auch für kleinere Mengen der Gewinnung, wenn dies durch Tiefbohrungen mit Aufbrechen von Gestein unter hydraulischem Druck – also anhand der Fracking-Technologie – stattfinden soll.
In Trinkwasserschutzgebieten wird Fracking grundsätzlich verboten.
Im Gegensatz zur bisherigen Verordnung wird nun also festgelegt, dass bei der Anwendung der Fracking-Technik immer eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen eines transparenten Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung sicherstellt, dass sämtliche Belange des Umweltschutzes sorgfältig und strukturiert beurteilt werden können. Zudem wird klargestellt, dass stets Angaben zur Behandlung der eingesetzten Fluide und des Lagerstättenwassers (flow back) enthalten sein müssen. Gerade bezüglich der eingesetzten Flüssigkeiten und Chemikalien sind dabei noch viele offene Fragen zu klären, die vor einer Anwendung der Fracking-Technik vollständig geklärt werden müssen.   
Nicht zuletzt mit Blick auf diese Neuregelung hat Umweltminister Peter Altmaier die Verordnung auch als “faktisches Moratorium” bezeichnet. Ich teile die Auffassung des Ministers, dass auf Grundlage der Neuregelung auf absehbare Zeit kein Fracking-Vorhaben in Deutschland möglich sein wird. Die Berichterstattung mancher Medien wirkt vor diesem Hintergrund extrem unverständlich. Offensichtlich gehen hier zu viele der populistischen Argumentation der Opposition auf den Leim.“
Die Verordnungen zur Förderung von Erdgas durch Fracking sind so verschärft worden, so dass ein Fracking in der jetzigen Form in Deutschland nahezu undenkbar und fast ausgeschlossen ist.

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft:
Die Ehe und die Familie genießen einen verfassungsrechtlichen Schutz in Deutschland. Die Diskussionsteilnehmer sehen die Sukzessivadoption in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften kritisch, befürworten aber in keiner Weise eine steuerliche Gleichstellung zur Familie und Ehe. Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften dürfen weder vorverurteilt noch diskriminiert werden und erfahren in der Gesellschaft inzwischen hohe Akzeptanz und Toleranz. Das ist gut! Aber dennoch sichert nur die Familie unsere gemeinsame Zukunft und muss in besonderer Weise Schutz und Anerkennung finden.